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Das Leistungsschutzrecht und Du

Das Leistungsschutzrecht

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger wurde am 29. August 2012 im Bundeskabinett beschlossen und muss nun vom Bundestag und Bundesrat genehmigt werden.

Doch was ist das Leistungsschutzrecht eigentlich?
Das Leistungsschutzgesetz soll Verlegern eine Vergütung sichern, wenn ihre Werke im Internet verwendet werden. Dabei werden auch kleine "Snippets" geschützt, also kleinste Textauszüge.
Das Leistungsschutzrecht zielt dabei auf Google News ab, da Google, aus Sicht der Verleger, sich unrechtmäßig an den Werken anderer bedient.

Der Grundgedanke ist verständlich, Google und andere Newsdienste "bedienen" sich automatisiert am Werk anderer - aber sie machen damit ja auch eigentlich Werbung für den Verleger.
Und es ist ja nicht so, dass die Verleger sich nicht schützen könnten:
Mit einer kleinen Textdatei, der Robots.txt kann man dem Suchmaschinendienst kurzerhand die Indezierung untersagen - aber das wollen die Verleger ja nicht.
Stattdessen wollen sie doppelt profitieren: einmal vom Suchergebnis und einmal vom Klick.



Google Crawler

Welche Auswirkungen hat das Leistungsschutzrecht?

1) Das Finden von Informationen im Internet wird extrem gestört.
Dadurch, dass Suchmaschinen in Zukunft Presseverlage kurzerhand vom Index nehmen können um deren Gebühren nicht zu bezahlen wird die Suche nach Information im Internet deutlich ungenauer, aufwändiger und schwieriger.
Gerade kleinere Suchmaschinenanbieter können sich durch das Leistungsschutzrecht abgeschreckt fühlen und werden diese Lösung bevorzugen - dadurch wird die Monopolstellung des finanzstarken Google-Konzerns noch verstärkt.

2) Das Leistungsschutzrecht schafft Unsicherheiten  in sicherem Raum.
Die Texte der Verleger sind über das Urheberrecht bereits geschützt, ab einer gewissen Schöpfungshöhe.
Das bedeutet das der Text als Ganzes geschützt ist, nur die Überschrift oder der kleine Snippet eben nicht.
Durch das Leistungsschutzrecht wird dort Unsicherheit geschaffen weil Suchmaschinen nie wissen werden, wer nun das Leistungsschutzrecht in Anspruch nimmt

3) Das Leistungsschutzrecht macht eine Verwertungsgesellschaft ähnlich der GEMA nötig, diese Verwertungsgesellschaft wird einen Verwertungsschlüssel festlegen der sich wahrscheinlich auf die
Reichweite eines Angebotes stützen wird.

Somit bekommen die, die eh eine hohe Reichweite haben in Zukunft noch mehr, und die kleinen Verlage profitieren kaum vom Leistungsschutzrecht.
Beispiel dazu: Derzeit haben die größten 10 Verlage 60% der Werbeumsätze

Was kann ich tun?
Bevor das Leistungsschutzrecht in Kraft tritt muss es noch den Bundesrat und den Bundestag passieren.
Dort kann es gestoppt werden!
Darum sagt den Bundestagsabgeordneten, was ihr vom Leistungsschutzrecht haltet.
Wir haben euch dafür einen Musterbrief, die von einem Anwalt geprüft und für richtig befunden wurde, vorbereitet und die E-Mail-Adressen aller Bundestagsabgeordneten zusammengetragen.
Wir fordern euch nicht dazu auf diese zu Spammen - es reicht völlig, wenn ihr jedem eine E-Mail schreibt ;)

Der Text:

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie vermutlich wissen, wurde am Mittwoch, dem 29. August 2012, im Bundeskabinett das Leistungsschutzgesetz für Presseerzeugnisse im Internet verabschiedet und dass darüber bald sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat debattiert werden muss, ist Ihnen sicherlich auch bekannt.
Da dieses Gesetz extreme Auswirkungen auf das deutsche Internet haben wird, möchten wir Ihnen hiermit ein paar Argumente vorbringen, um Sie zu informieren und hoffentlich zu überzeugen, gegen das Leistungsschutzrecht zu stimmen.

Das Leistungsschutzrecht hat einen unterstützenswerten Grundgedanken:
Journalistische Leistungen sollen im Internet besser geschützt und die Urheber für die Verwendung ihrer Leistungen bezahlt werden.
Leider wird dieser Grundgedanke auch nicht durch das Leistungschutzgesetz umgesetzt.
Durch das Leistungsschutzrecht bekommen schon kleine Fetzen von Werken einen Sonderstatus - damit steht das Leistungsschutzrecht im Konflikt zum Urheberrecht, welches besagt, dass ein Werk eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht haben muss, um geschützt zu sein.
Ein einzelner Satz oder kurzer Auszug reicht demnach nicht für das Urheberrecht - wohl aber für das Leistungsschutzrecht.

Insgesamt ist das Leistungsschutzrecht zu vage formuliert und kann zu Fehlinterpretationen führen.
So ist bisher nicht klargestellt, wie ein Verwertungsschlüssel für die verwendeten Textsegmente auszusehen hat, dadurch könnten kleinere Blogs/Suchanbieter/Contentfilter System etc. abgeschreckt und verunsichert werden.
Google kann mit seinem Service in Verhandlungen mit den Verlagshäusern ein Gegengewicht liefern.
Das kann dazu führen, dass jene Informationsanbieter/Aufbereiter Verlage grundsätzlich aus dem Suchmuster ausschließen.
Das wäre zum einen schädlich für die Verlage und zum anderen würde es die Internetsuche stark beeinträchtigen. Es kann sogar soweit kommen, dass die Monopolbildung der Suchmaschinenanbieter noch weiter zu Gunsten Googles verstärken wird.

Hinzu kommt auch, dass Verlage ein einfaches technisches Mittel hätten, um ihre Werke vor der Verwendung durch Suchmaschinen zu schützen/verstecken: Über eine einfache Textdatei ( "robort.txt" im Hauptverzeichnis einer Webseite) mit 2 Befehlszeilen kann man genau bestimmen, welche Suchmaschinen den Inhalt dieser Seite durchsuchen dürfen – und welche nicht.

Das Gesetz schafft also mehr Unsicherheiten in einem Raum als dass es zur Klärung bestimmter neuzeitlicher Probleme dient.
Es wird langfristig die Falschen treffen, da auch Kleinunternehmer (die z.B. Werbung auf ihrem Blog schalten) durch das Leistungsschutzrecht betroffen sind, sowie Blogger, die regelmäßig über ein bestimmes Thema schreiben.
Hoffentlich bewegt diese Mail Sie dazu, sich noch einmal genau mit dem Thema zu befassen und einige Punkte zu beachten, die sonst eventuell untergegangen wären.


Mit freundlichem Gruß


Weiterführende Informationen für Sie, damit Sie sich Ihre eigene Meinung bilden können:

Und hier die E-Mails der CDU/CSU- und FDP-Politiker die sich derzeit für ein LSR einsetzen:
http://pastebin.com/Bb4xwY0E

Und unterzeichne auch die Petition gegen das Leistungsschutzrecht:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_08/_16/Petition_35009.$$$.a.u.html


Zu guter Letzt für all die Lurker da draußen eine Quellensammlung:
  • Argumentesammlung
http://leistungsschutzrecht.info/argumente

  • Video vom elektrischen Reporter:


  • Kampange gegen das Leistungsschutzrecht:
http://leistungsschutzrecht-stoppen.d-64.org/


Stimmen zum Leistungsschutzrecht:
Intressengruppen:
  • Das BMI
  • Digitale Gesellschaft
  • Google
  • Burda Verlag
  • Axel Springer Verlag
  • Bitkom
  • ECO

Parteien:
  • CDU/CSU
  • FDP
  • Junge Union
  • Grünen
  • SPD
  • Die Linke
  • Die Piratenpartei

Presse/blogs:
  • Der Spiegel
  • Internet-Law
  • Lawblog